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41/02 StaatsbürgerschaftNorm
StbG 1985 §34;Rechtssatz
Eine auf § 34 StbG gestützte Entziehung der Staatsbürgerschaft kommt jedenfalls dann in Betracht, wenn derjenige, dem die österreichische Staatsbürgerschaft verliehen worden ist, nach der Verleihung die für das Ausscheiden aus seinem bisherigen Staatsverband erforderlichen Handlungen aus Gründen, die er zu vertreten hat, unterlässt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:2005010377.X01Im RIS seit
11.07.2007Zuletzt aktualisiert am
10.05.2012