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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §58 Abs2;Rechtssatz
Von der belangten Behörde ist im Beschwerdefall (Bestrafung gemäß § 74 Abs. 4 Z 1 LMG iVm § 3 der Lebensmittelhygieneverordnung) darzulegen, inwiefern Maßnahmen im Sinne des § 3 Lebensmittelhygieneverordnung zur Verhinderung des Auftretens von Listerien in vorverpackten Lebensmitteln gemäß § 3 Lebensmittelhygieneverordnung im Detailverkauf möglich und zumutbar wären. Der bloße Hinweis auf die Möglichkeit, im Falle des Verkaufes in einer Filiale eines großen Handelsbetriebes auf der Ebene des Konzerns entsprechende Kontrollen durchzuführen, belegt noch nicht, dass aus § 3 der Lebensmittelhygieneverordnung eine derartige Verpflichtung folgt. Unzutreffend ist die Ansicht, aus der Tatsache, dass durch eine lediglich augenscheinliche Prüfung eine Kontaminierung mit Listerien nicht feststellbar sei, folge bereits die Strafbarkeit nach § 3 Lebensmittelhygieneverordnung, wenn mangels Vorliegens entsprechender Nachweise durch den Erzeuger keine eigene diesbezügliche Untersuchung vorgenommen worden sei.
Schlagworte
"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatbild Beschreibung (siehe auch Umfang der Konkretisierung) "Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Umfang der Konkretisierung (siehe auch Tatbild) "Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff UnterlassungsdeliktEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:2004100029.X02Im RIS seit
23.05.2007