RS Vwgh 2007/3/26 2005/14/0091

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Veröffentlicht am 26.03.2007
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32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §4 Abs1;
KStG 1988 §7 Abs2;

Beachte

Besprechung in:GeS aktuell 9/2007, S 390-402;

Rechtssatz

Durch § 7 Abs. 2 KStG 1988 werden u.a. die einkommensteuerlichen Vorschriften über die Gewinnermittlung in den Bereich der Körperschaftsteuer übernommen. Daraus folgt, dass die Betriebsvermögenseigenschaft von Wirtschaftsgütern bei Körperschaftsteuersubjekten nach den gleichen Grundsätzen zu beurteilen ist wie bei Einkommensteuersubjekten (vgl. das hg. Erkenntnis vom 20. Juni 2000, 98/15/0169).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2005140091.X02

Im RIS seit

03.05.2007

Zuletzt aktualisiert am

17.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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