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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
FrPolG 2005 §60 Abs1 Z1;Rechtssatz
Ein Fremder darf sich zwar gemäß § 30 Abs. 1 NAG 2005 für die Erteilung und Beibehaltung von Aufenthaltstiteln nicht auf die Ehe berufen, wenn ein gemeinsames Familienleben iSd Art. 8 MRK nicht geführt wird. Für die Verwirklichung des Tatbestandes des § 60 Abs. 2 Z 9 FrPolG 2005 ist (darüber hinaus) erforderlich, dass eine Missbrauchsabsicht bereits bei Eheschließung bestanden hat.
Schlagworte
Begründung BegründungsmangelBesondere RechtsgebieteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:2006210391.X04Im RIS seit
03.05.2007Zuletzt aktualisiert am
24.01.2012