RS Vwgh 2007/3/27 2006/06/0340

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Veröffentlicht am 27.03.2007
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Index

L37156 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag
Steiermark
L82000 Bauordnung
L82006 Bauordnung Steiermark
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

BauG Stmk 1995 §118 Abs1 Z6;
BauRallg;
VStG §5 Abs1;

Rechtssatz

Es handelt sich beim Verwaltungsstraftatbestand des § 118 Abs. 1 Z. 6 Stmk. BauG (Benützung baulicher Anlagen ohne Benützungsbewilligung) um einen Tatbestand, zu dem der Eintritt eines Schadens oder einer Gefahr nicht gehört (Ungehorsamsdelikt).

Schlagworte

Baupolizei Baupolizeiliche Aufträge Baustrafrecht Kosten Allgemein BauRallg9/1Andere Einzelfragen in besonderen Rechtsgebieten Baurecht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2006060340.X01

Im RIS seit

11.05.2007

Zuletzt aktualisiert am

30.03.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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