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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AuslBG;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2002/21/0058 E 25. April 2002 RS 2 (Hier mit dem Zusatz: Auf die Frage der Rechtmäßigkeit des Aufenthaltes kommt es in diesem Zusammenhang somit nicht an.)Stammrechtssatz
Auch ein einmaliger Verstoß gegen die Regelungen des AuslBG kann die im § 36 Abs. 1 Z 1 FrG 1997 umschriebene Annahme rechtfertigen (Hinweis E 2. Oktober 1997, 95/18/0834).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:2006210009.X03Im RIS seit
26.04.2007