RS Vwgh 2007/3/27 2006/06/0139

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Veröffentlicht am 27.03.2007
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Index

L37158 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag
Vorarlberg
L81708 Baulärm Umgebungslärm Vorarlberg
L82000 Bauordnung
L82008 Bauordnung Vorarlberg
10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §8;
BauG Vlbg 2001 §2 Abs1 litk;
BauRallg;
VwGG §42 Abs2 Z1;

Rechtssatz

§ 2 Abs. 1 lit. k Vlbg BauG 2001 stellt (anders als manche anderen Bauordnungen) nicht auf eine bestimmte, ziffernmäßig konkrete Entfernung des fremden Grundstückes zum Baugrundstück ab, sondern auf ein entfernungsmäßig nicht ziffernmäßig bestimmtes räumliches Naheverhältnis; maßgeblich ist daher nicht eine bestimmte Entfernung, sondern, ob mit den in dieser Bestimmung näher umschriebenen Auswirkungen des Vorhabens auf das fremde Grundstück zu rechnen ist.

Schlagworte

Bauverfahren (siehe auch Behörden Vorstellung Nachbarrecht Diverses) Parteien BauRallg11/1Besondere RechtsgebieteBaurecht Nachbar

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2006060139.X01

Im RIS seit

11.05.2007

Zuletzt aktualisiert am

07.08.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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