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L37158 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §8;Rechtssatz
§ 2 Abs. 1 lit. k Vlbg BauG 2001 stellt (anders als manche anderen Bauordnungen) nicht auf eine bestimmte, ziffernmäßig konkrete Entfernung des fremden Grundstückes zum Baugrundstück ab, sondern auf ein entfernungsmäßig nicht ziffernmäßig bestimmtes räumliches Naheverhältnis; maßgeblich ist daher nicht eine bestimmte Entfernung, sondern, ob mit den in dieser Bestimmung näher umschriebenen Auswirkungen des Vorhabens auf das fremde Grundstück zu rechnen ist.
Schlagworte
Bauverfahren (siehe auch Behörden Vorstellung Nachbarrecht Diverses) Parteien BauRallg11/1Besondere RechtsgebieteBaurecht NachbarEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:2006060139.X01Im RIS seit
11.05.2007Zuletzt aktualisiert am
07.08.2009