Index
001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AVG §18 Abs4;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2007/21/0051Rechtssatz
Die Zustellung eines Bescheides durch Telefax bis 31. Dezember 2007 ist grundsätzlich zulässig (Hinweis E 26. Jänner 2006, 2004/06/0170). Eine wirksame Zustellung setzt voraus, dass das Fax tatsächlich zugegangen ist. Kann dies nicht mit der ausreichenden Sicherheit festgestellt werden, muss das zu dem Ergebnis führen, dass die Behauptung des Fremden über die nicht erfolgte "Fax-Zustellung" als richtig anzunehmen ist (Hinweis E 26. März 2003, 2001/13/0302, das ungeachtet der Änderungen des Zustellrechts durch die Novelle BGBl. I Nr. 10/2004 insoweit weiter anwendbar ist).
Schlagworte
Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:2007210019.X01Im RIS seit
02.05.2007Zuletzt aktualisiert am
31.10.2011