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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §64 Abs2;Rechtssatz
Ausführungen dazu, dass das Beschwerdevorbringen, soweit es sich gegen den Ausschluss der aufschiebenden Wirkung wendet schon im Hinblick auf die Formulierung des diesen verfahrensrechtlichen Ausspruch überhaupt nicht erfassenden Beschwerdepunktes, der sich der Sache nach nur auf das Aufenthaltsverbot bezieht, einer inhaltlichen Behandlung nicht zugänglich ist (Hinweis E 8. September 2005, 2002/18/0299).
Schlagworte
Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH Allgemein Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATIONEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:2006210009.X04Im RIS seit
26.04.2007