RS Vwgh 2007/3/27 2005/18/0638

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Veröffentlicht am 27.03.2007
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

B-VG Art49 Abs1;
FrG 1997 §28 Abs5;
FrG 1997 §41;
VwRallg;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 99/18/0368 E 14. November 2000 RS 1(Hier: § 28 Abs 5 FrG 1997)

Stammrechtssatz

Die behauptete Unkenntnis des § 41 FrG 1997 kommt dem Fremden nicht zugute, handelt es sich doch um eine im BGBl gehörig kundgemachte Norm, weshalb die Kenntnis der damit geschaffenen Rechtslage auch von Personen, die ihren Wohnsitz im Ausland haben, erwartet werden kann (Hinweis E 13.6.1996, 95/18/1411).

Schlagworte

Verwaltungsrecht Internationales Rechtsbeziehungen zum Ausland VwRallg12

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2005180638.X06

Im RIS seit

18.04.2007

Zuletzt aktualisiert am

30.03.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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