RS Vwgh 2007/3/27 2006/18/0087

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Veröffentlicht am 27.03.2007
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Index

41/02 Asylrecht
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

FrPolG 2005 §60 Abs1 Z1;
FrPolG 2005 §60 Abs2 Z1;
FrPolG 2005 §66 Abs1;
FrPolG 2005 §66 Abs2;
FrPolG 2005 §66;
NAG 2005 §28 Abs1;
NAG 2005;

Rechtssatz

Gemäß § 28 Abs. 1 NAG 2005 kann bei Unzulässigkeit der Erlassung eines Aufenthalsverbots oder einer Ausweisung im Grund des § 66 FrPolG 2005 in bestimmten Fällen das Ende des bisher unbefristeten Niederlasssungsrechts des Fremden festgestellt und von Amts wegen eine befristete Niederlassungsbewilligung erteilt werden. Diese Bestimmung des NAG 2005 bietet jedoch keine Handhabe dafür, von der Verhängung eines im Grund des § 66 Abs. 1 und 2 FrPolG 2005 zulässigen Aufenthaltsverbots Abstand zu nehmen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2006180087.X01

Im RIS seit

11.05.2007

Zuletzt aktualisiert am

22.06.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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