RS Vwgh 2007/3/27 2006/11/0266

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Veröffentlicht am 27.03.2007
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
10/07 Verwaltungsgerichtshof
44 Zivildienst

Norm

VwGG §34 Abs1;
VwRallg impl;
ZDG 1986 §10 Abs4;

Rechtssatz

§ 10 Abs. 4 ZDG bietet keinen Hinweis darauf, dass einem Zivildienstpflichtigen, falls eine Zuweisung innerhalb von fünf Jahren ab Einbringung der Zivildiensterklärung nicht erfolgte, ein Recht auf Befreiung von der Ableistung des Zivildienstes erwüchse.

Schlagworte

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATIONIndividuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2006110266.X03

Im RIS seit

03.05.2007

Zuletzt aktualisiert am

09.06.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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