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L37156 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §8;Rechtssatz
Betreffend die Frage, ob ein Zubau oder Neubau vorliegt, und betreffend die Bebauungsplanpflicht für das Baugrundstück im Falle eines Neubaues ist gemäß § 26 Abs. 1 Stmk. BauG kein Nachbarrecht eingeräumt. Insbesondere handelt es sich bei dem Gebot der Bebauungsplanpflicht, selbst wenn man sie als Teil des Flächenwidmungsplanes oder als eine Regelung des Bebauungsplanes ansähe (was im vorliegenden Fall nicht geklärt werden muss), nicht um eine Anordnung im Sinne des § 26 Abs. 1 Z. 1 Stmk. BauG, mit der ein Immissionsschutz verbunden ist.
Schlagworte
Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv-öffentliche Rechte, Vorschriften, die keine subjektiv-öffentliche Rechte begründen BauRallg5/1/9Baurecht NachbarEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:2005060255.X03Im RIS seit
23.05.2007Zuletzt aktualisiert am
30.03.2011