RS VwGH Erkenntnis 2007/03/28 2005/04/0185

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Veröffentlicht am 28.03.2007
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Rechtssatz

Die Genehmigungsvoraussetzungen nach § 81 GewO 1994 sind keine anderen als jene, an die das Gesetz im § 77 GewO 1994 die Errichtung und den Betrieb einer Anlage knüpft (vgl. das hg. Erkenntnis vom 6. April 2005, Zl. 2000/04/0067, mwN).

Im RIS seit
18.05.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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