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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §13 Abs1;Rechtssatz
Die im Beschwerdefall u.a. strittige Rechtsfrage, ob bzw. wie lange die Beamtin wegen Krankheit vom Dienst abwesend war, hätte in einem - von der Beamtin ausdrücklich begehrten - Bemessungsbescheid geklärt werden können und müssen, in dem über die Höhe der ihr gebührenden Bezüge während des in Rede stehenden Zeitraumes bescheidförmig abgesprochen worden wäre.
Schlagworte
Besondere RechtsgebieteAnspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung FeststellungsbescheideEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:2006120030.X03Im RIS seit
25.06.2007Zuletzt aktualisiert am
30.03.2011