RS Vwgh 2007/3/28 2006/12/0106

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.03.2007
beobachten
merken

Index

40/01 Verwaltungsverfahren
63 Allgemeines Dienstrecht und Besoldungsrecht
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

AVG §56;
BDG 1979 §137 Abs1 idF 2003/I/130;
BDG 1979 §137 Abs10 idF 2002/I/119;
DeregulierungsG - Öffentlicher Dienst 2002;

Rechtssatz

Der Umstand, dass der Beamte einen Arbeitsplatz bei einer ausgegliederten Einrichtung inne hat, berührt weder sein Recht auf Feststellung der Wertigkeit des Arbeitsplatzes noch die Zuständigkeit der Dienstbehörde zu ihrer Feststellung. Die für Zeiträume ab In-Kraft-Treten des Deregulierungsgesetzes - Öffentlicher Dienst 2002 vorgesehene Bewertung von Arbeitsplätzen ausgegliederter Einrichtungen durch Mitglieder der Geschäftsführung (des Vorstandes) der Einrichtung (an Stelle des in § 137 Abs. 1 BDG 1979 hiefür zuständigen Bundeskanzlers) ist von der Bewertung des Arbeitsplatzes im Rahmen eines dienst- oder besoldungsrechtlichen Verfahrens zu unterscheiden, welche stets der Dienstbehörde zukommt (vgl. das hg. Erkenntnis vom 15. April 2005, Zl. 2003/12/0181, betreffend die Feststellung der Wertigkeit des Arbeitsplatzes).

Schlagworte

Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung Feststellungsbescheide

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2006120106.X02

Im RIS seit

22.05.2007

Zuletzt aktualisiert am

03.03.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten