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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §56;Rechtssatz
Der Umstand, dass der Beamte einen Arbeitsplatz bei einer ausgegliederten Einrichtung inne hat, berührt weder sein Recht auf Feststellung der Wertigkeit des Arbeitsplatzes noch die Zuständigkeit der Dienstbehörde zu ihrer Feststellung. Die für Zeiträume ab In-Kraft-Treten des Deregulierungsgesetzes - Öffentlicher Dienst 2002 vorgesehene Bewertung von Arbeitsplätzen ausgegliederter Einrichtungen durch Mitglieder der Geschäftsführung (des Vorstandes) der Einrichtung (an Stelle des in § 137 Abs. 1 BDG 1979 hiefür zuständigen Bundeskanzlers) ist von der Bewertung des Arbeitsplatzes im Rahmen eines dienst- oder besoldungsrechtlichen Verfahrens zu unterscheiden, welche stets der Dienstbehörde zukommt (vgl. das hg. Erkenntnis vom 15. April 2005, Zl. 2003/12/0181, betreffend die Feststellung der Wertigkeit des Arbeitsplatzes).
Schlagworte
Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung FeststellungsbescheideEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:2006120106.X02Im RIS seit
22.05.2007Zuletzt aktualisiert am
03.03.2015