RS Vwgh 2007/3/28 2006/12/0115

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Veröffentlicht am 28.03.2007
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
63/02 Gehaltsgesetz

Norm

AVG §58 Abs2;
AVG §60;
GehG 1956 §30a Abs1 Z3;
VwGG §42 Abs2 Z3 litb;
VwGG §42 Abs2 Z3 litc;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 92/10/0101 E 28. September 1992 RS 1 (hier nur erster Satz)

Stammrechtssatz

Zur lückenlosen Begründung gehört nicht nur die Feststellung des Sachverhaltes, sondern auch die Anführung der Beweismittel (im einzelnen), auf die die Feststellungen gegründet werden. Dabei ist bei jedem Beweismittel anzuführen, welche Tatsache auf dieser Grundlage als feststehend erachtet wird.

Schlagworte

Begründungspflicht Beweiswürdigung und Beweismittel Allgemein Spruch und Begründung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2006120115.X02

Im RIS seit

22.05.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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