RS Vwgh 2007/3/28 2006/12/0135

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Veröffentlicht am 28.03.2007
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Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
64/03 Landeslehrer

Norm

BDG 1979 §14 Abs1 impl;
BDG 1979 §14 Abs3 impl;
LDG 1984 §12 Abs1 idF 1996/201;
LDG 1984 §12 Abs3;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 90/12/0272 E 18. Dezember 1991 RS 1

Stammrechtssatz

Dienstunfähigkeit durch Erkrankung liegt dann vor, wenn durch diese die ordnungsgemäße Dienstleistung verhindert wird oder durch die Dienstleistung die Gefahr der Verschlimmerung der Erkrankung gegeben wäre oder die Dienstleistung für den Beamten ein objektiv unzumutbares Unbill darstellen würde.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2006120135.X02

Im RIS seit

22.05.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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