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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §68 Abs1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2006/07/0023 2006/07/0022Rechtssatz
Einem Antrag gemäß § 138 Abs 1 lit a WRG 1959 kann die Rechtskraft des Genehmigungs- bzw des Kollaudierungsbescheides und das Fehlen einer eigenmächtigen Neuerung bei Ausführung des bewilligten Projektes dann nicht entgegen gehalten werden, wenn Abweichungen vom Konsens, der auch die im Rahmen der Kollaudierung nachträglich bewilligten Abweichungen umfasst, vorliegen.
Schlagworte
Rechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der BehördeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:2006070019.X05Im RIS seit
14.05.2007Zuletzt aktualisiert am
26.08.2016