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L66105 Einforstung Wald- und Weideservituten FelddienstbarkeitNorm
ABGB §1091;Rechtssatz
Es erscheint zwar grundsätzlich zulässig, hinsichtlich der Stammsitzliegenschaft und der damit verbundenen Nutzungsrechte einen Pachtvertrag abzuschließen. Ein Pachtvertrag kann aber nur die Befugnis zur faktischen Nutzung des Einforstungsrechtes, nicht aber die im öffentlichen Recht gründende Befugnis zur Verfolgung der aus der Servituteregulierungsurkunde allein dem Eigentümer der Stammsitzliegenschaft gegenüber dem Verpflichteten erwachsenen Rechte übertragen. Dieser Aspekt der Ausübung des Einforstungsrechtes und seiner Durchsetzung gründet im öffentlichen Recht und kann daher durch einen Pachtvertrag allein nicht auf die Pächterin übertragen werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:2005070103.X07Im RIS seit
01.05.2007Zuletzt aktualisiert am
27.12.2011