RS Vwgh 2007/3/29 2007/15/0005

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Veröffentlicht am 29.03.2007
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §198;
BAO §224 Abs1;
BAO §248;
VwRallg;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2007/15/0006

Rechtssatz

Wenn der Geschäftsführer neben der Berufung gegen den Haftungsbescheid eine Berufung gemäß § 248 BAO gegen den Abgabenbescheid erhoben hätte, wäre zunächst über die Berufung gegen den Haftungsbescheid zu entscheiden gewesen, weil von dieser Erledigung die Rechtsmittelbefugnis gegen den Bescheid über den Abgabenanspruch abhängt. Dies zeigt, dass die Heranziehung des Geschäftsführers zur Haftung für Abgabenrückstände einer GmbH keinen rechtskräftigen Abgabenbescheid voraussetzt (vgl. neben den hg. Erkenntnissen vom 22. Jänner 2004, 2003/14/0095, und vom 24. Februar 2004, 99/14/0242, etwa das hg. Erkenntnis vom 17. Oktober 2001, 2001/13/0127).

Schlagworte

Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtswirkungen von Bescheiden Rechtskraft VwRallg9/3

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2007150005.X04

Im RIS seit

08.05.2007

Zuletzt aktualisiert am

25.09.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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