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21/03 GesmbH-RechtNorm
GmbHG §93;Rechtssatz
Die Löschung einer GmbH im Firmenbuch hat nur deklarativen Charakter. Die GmbH besteht trotz ihrer Löschung noch so lange fort, als ein Vermögen der Gesellschaft vorhanden ist. Ist infolge der Vermögenslosigkeit kein Abwicklungsbedarf mehr gegeben, tritt die Vollbeendigung der Gesellschaft ein. In der Regel erlischt auch die Parteifähigkeit der gelöschten Gesellschaft (vgl. Kostner/Umfahrer, Die GmbH, Tz. 789 und 790, Gellis, Kommentar zum GmbH-Gesetz6, Tz. 7ff zu § 93).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:2006150027.X01Im RIS seit
09.07.2007