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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AVOG 1975 §3 Abs1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2004/15/0141Rechtssatz
Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes folgt aus § 191 Abs. 1 lit. c BAO in Verbindung mit § 191 Abs. 2 leg. cit., dass dort, wo der Abgabenbehörde nicht rechtsfähige Personenzusammenschlüsse als Gemeinschaften (Vereinigungen) gegenübertreten, der Feststellungsbescheid an eben diese Gemeinschaft (Vereinigung) zu richten ist, solange diese besteht; unzulässig ist es im Hinblick auf § 191 Abs. 2 BAO jedoch, den Bescheid an eine Gemeinschaft zu richten, die nicht mehr besteht. Ein Feststellungsbescheid gemäß § 188 BAO, der nach Beendigung der Personengesellschaft an diese ergeht, entfaltet keine Rechtswirkungen (vgl. etwa den hg. Beschluss vom 3. August 2000, 99/15/0170, m.w.N.). [Hier: Die vor der belangten Behörde bekämpften Bescheide des Finanzamtes sind ausgehend von den Sachverhaltsannahmen der belangten Behörde an eine nicht mehr existierende Gesellschaft ergangen und haben daher keine Rechtswirkungen entfaltet. Da keine wirksamen Bescheide vorlagen, wären die Berufungen gemäß § 273 Abs.1 BAO durch die belangte Behörde zurückzuweisen gewesen. Die belangte Behörde hat dessen ungeachtet auf Grund der gegen diese Erledigungen erhobenen Berufungen erstmalig die Feststellung und die Verteilung der Einkünfte vorgenommen und - durch Abweisung der Berufung als unbegründet - die Wiederaufnahme der Verfahren verfügt. Solche erstmalige Absprüche fallen in die Zuständigkeit des Finanzamtes. Damit hat die belangte Behörde ihren Bescheid mit Rechtswidrigkeit infolge (funktioneller) Unzuständigkeit belastet (vgl. etwa die hg. Erkenntnisse vom 13. März 1997, 96/15/0118, und vom 30. März 2006, 2004/15/0048); der Bescheid war daher gemäß § 42 Abs. 2 Z. 2 VwGG aufzuheben.]
Schlagworte
Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtswirkungen von Bescheiden Rechtskraft VwRallg9/3European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:2004150140.X01Im RIS seit
04.05.2007Zuletzt aktualisiert am
14.04.2011