Index
001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
BAO §198;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2007/15/0006Rechtssatz
Im Beschwerdefall hat das Finanzamt gegenüber der GmbH einen Abgabenbescheid erlassen. Gemäß § 254 BAO wird durch die Einbringung einer Berufung die Wirksamkeit des angefochtenen Bescheides nicht gehemmt, insbesondere die Einhebung und zwangsweise Einbringung einer Abgabe nicht aufgehalten. Bescheide gehören mit ihrer Erlassung dem Rechtsbestand an. Berufungen, gleichgültig ob vom Primärschuldner oder vom Haftungsschuldner eingebracht, berühren die Wirkungen des Bescheides nicht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:2007150005.X03Im RIS seit
08.05.2007Zuletzt aktualisiert am
25.09.2008