RS Vwgh 2007/3/29 2006/15/0297

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 29.03.2007
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §24;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 91/14/0222 E 19. September 1995 RS 1

Stammrechtssatz

Die Aufgabe eines Betriebes liegt dann vor, wenn der bisherige Betriebsinhaber im Rahmen eines einheitlichen wirtschaftlichen Vorgangs sich in einem Zug mit der Aufgabe der betrieblichen Tätigkeit aller Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens entweder begibt oder sie in sein Privatvermögen überführt (Hinweis E 20.10.1993, 91/13/0168).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2006150297.X01

Im RIS seit

08.05.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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