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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §24;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 91/14/0222 E 19. September 1995 RS 1Stammrechtssatz
Die Aufgabe eines Betriebes liegt dann vor, wenn der bisherige Betriebsinhaber im Rahmen eines einheitlichen wirtschaftlichen Vorgangs sich in einem Zug mit der Aufgabe der betrieblichen Tätigkeit aller Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens entweder begibt oder sie in sein Privatvermögen überführt (Hinweis E 20.10.1993, 91/13/0168).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:2006150297.X01Im RIS seit
08.05.2007