RS Vwgh 2007/3/29 2006/07/0108

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 29.03.2007
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

AVG §13 Abs8;
AVG §66 Abs4;
WRG 1959 §103;
WRG 1959 §56;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 95/07/0196 E 10. Juni 1999 RS 3(Hier: Projektsänderungen im Zusammenhang mit einem Pumpversuch!)

Stammrechtssatz

Modifikationen eines in erster Instanz behandelten Anlagenvorhabens einer Abfalldeponie sind im Berufungsverfahren zulässig, so weit sie weder andere Parteien als bisher noch bisherige Verfahrensparteien anders als bisher berühren.

Schlagworte

Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Sache Besondere Rechtsprobleme Änderung von Anträgen und Ansuchen im Berufungsverfahren

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2006070108.X03

Im RIS seit

10.05.2007

Zuletzt aktualisiert am

26.06.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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