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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §13 Abs8;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 95/07/0196 E 10. Juni 1999 RS 3(Hier: Projektsänderungen im Zusammenhang mit einem Pumpversuch!)Stammrechtssatz
Modifikationen eines in erster Instanz behandelten Anlagenvorhabens einer Abfalldeponie sind im Berufungsverfahren zulässig, so weit sie weder andere Parteien als bisher noch bisherige Verfahrensparteien anders als bisher berühren.
Schlagworte
Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Sache Besondere Rechtsprobleme Änderung von Anträgen und Ansuchen im BerufungsverfahrenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:2006070108.X03Im RIS seit
10.05.2007Zuletzt aktualisiert am
26.06.2017