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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §56;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2006/07/0023 2006/07/0022Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 90/04/0133 E 30. Oktober 1990 RS 2(Hier nur erster Satz; die belBeh hätte daher bei ihrer Entscheidung die durch den Abschluss des Baurechtsvertrages geänderte Sachlage berücksichtigen müssen.)Stammrechtssatz
Für die Berufungsbehörde ist grundsätzlich die zum Zeitpunkt der Erlassung ihres Bescheides geltende Sachlage und Rechtslage maßgebend. Änderungen der Sachlage und Rechtslage während des Berufungsverfahrens sind daher zu berücksichtigen
(Hinweis E VS 4.5.1977, 898/75, VwSlg 9315 A/1977).
Schlagworte
Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Beachtung einer Änderung der Rechtslage sowie neuer Tatsachen und BeweiseBesondere RechtsgebieteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:2006070019.X03Im RIS seit
14.05.2007Zuletzt aktualisiert am
26.08.2016