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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AgrVG §1 Abs1;Rechtssatz
§ 3 AVG - der nach § 1 Abs. 1 AgrVG in den Verfahren vor den Agrarbehörden anzuwenden ist - gelangt erst dann zur Anwendung, wenn die Vorschriften über den Wirkungsbereich der Behörde und die Verwaltungsvorschriften über die örtliche Zuständigkeit nichts bestimmen.
Schlagworte
örtliche ZuständigkeitEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:2006070010.X01Im RIS seit
14.05.2007Zuletzt aktualisiert am
08.05.2018