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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AWG 2002 §48 Abs2;Rechtssatz
Stattgebung - Auferlegung einer Sicherstellung gemäß § 76 Abs. 2 iVm § 48 Abs. 2 AWG 2002 - Der Bf wurde als Inhaberin einer Deponie zur Sicherstellung der Nachsorgeverpflichtungen aufgetragen, binnen vierzehn Tagen eine (in ihren Modalitäten näher umschriebene) wertgesicherte Bankgarantie mit einer Laufzeit bis (längstens) 31. Dezember 2046 in der Höhe von 20,4 Mio EUR zu erlegen. Der gegenständliche Bescheid ist insofern einem Vollzug zugänglich, als dessen Umsetzung (bei nicht fristgerechter Erfüllung) jedenfalls durch Strafsanktionen (§ 79 Abs. 2 Z 13 AWG 2002) erfolgen könnte.
Schlagworte
VollzugEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:AW2007070016.A01Im RIS seit
15.06.2007