RS Vwgh 2007/4/18 2004/13/0025

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Veröffentlicht am 18.04.2007
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32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

UStG 1994 §12 Abs4;
UStG 1994 §12 Abs5;

Rechtssatz

Grundsätzlich verlangt das Gesetz eine Zuordnung nach Maßgabe des Zusammenhanges der Vorsteuern mit den Ausgangsumsätzen. Entscheidend ist der objektive wirtschaftliche Zusammenhang zwischen den für das Unternehmen erworbenen Gegenständen bzw. sonstigen Leistungen und den eigenen unternehmerischen Leistungen (vgl. mit Hinweisen auf die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes Ruppe, UStG 1994 3. Auflage, § 12 Tz. 179). Bei den in § 12 Abs. 4 und 5 angesprochenen Umsätzen handelt es sich um die Umsätze jenes Unternehmers, der den Vorsteuerabzug vornimmt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2004130025.X07

Im RIS seit

17.05.2007

Zuletzt aktualisiert am

24.06.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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