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32/04 Steuern vom UmsatzNorm
UStG 1994 §12 Abs4;Rechtssatz
Grundsätzlich verlangt das Gesetz eine Zuordnung nach Maßgabe des Zusammenhanges der Vorsteuern mit den Ausgangsumsätzen. Entscheidend ist der objektive wirtschaftliche Zusammenhang zwischen den für das Unternehmen erworbenen Gegenständen bzw. sonstigen Leistungen und den eigenen unternehmerischen Leistungen (vgl. mit Hinweisen auf die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes Ruppe, UStG 1994 3. Auflage, § 12 Tz. 179). Bei den in § 12 Abs. 4 und 5 angesprochenen Umsätzen handelt es sich um die Umsätze jenes Unternehmers, der den Vorsteuerabzug vornimmt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:2004130025.X07Im RIS seit
17.05.2007Zuletzt aktualisiert am
24.06.2013