RS Vwgh 2007/4/19 2004/09/0113

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Veröffentlicht am 19.04.2007
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Index

60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §1 Abs2 litl idF 2002/I/126;
AuslBG §15 Abs1 Z4 idF 2002/I/126;

Rechtssatz

Die Bestimmung des § 15 Abs. 1 Z. 4 AuslBG setzt voraus, dass der Ausländer "bisher", also jedenfalls bis zur Stellung seines Antrages aus den in § 1 Abs. 2 lit. l leg. cit. genannten Gründen vom Geltungsbereich des AuslBG ausgenommen war.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2004090113.X01

Im RIS seit

30.05.2007

Zuletzt aktualisiert am

25.08.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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