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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §119;Rechtssatz
Wie der Verwaltungsgerichtshof im Erkenntnis vom 28. Juni 2006, 2002/13/0036, ausgeführt hat, obliegt es dem Abgabepflichtigen, die begründete Wahrscheinlichkeit der Erzielung eines positiven Gesamtergebnisses innerhalb des geforderten Zeitraumes auf der Basis konkreter und mit der wirtschaftlichen Realität übereinstimmender Bewirtschaftungsdaten darzustellen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:2006150055.X03Im RIS seit
18.05.2007Zuletzt aktualisiert am
19.03.2012