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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
BauherrenV;Rechtssatz
Die Literatur unterscheidet zwischen der "kleinen Bauherreneigenschaft" für den Bereich der begünstigten Absetzung von Instandsetzungs- und Herstellungsaufwendungen nach § 28 Abs 2 und 3 EStG (eigentlicher Anwendungsbereich der Bauherrenverordnung) einerseits und der "großen Bauherreneigenschaft" für alle anderen Aufwendungen andererseits (siehe hiezu Doralt, EStG9, § 28 Tz 168). Doralt, aaO, weist zutreffend darauf hin, dass sich aus dem EStG nicht zwei verschiedene Bauherrenbegriffe ableiten lassen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:2005150071.X01Im RIS seit
17.05.2007Zuletzt aktualisiert am
17.05.2013