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60/04 Arbeitsrecht allgemeinNorm
AuslBG §15 Abs1 Z2 idF 2002/I/126;Rechtssatz
Die Ausstellung eines Befreiungsscheines nach § 15 Abs. 1 Z. 2 AuslBG kommt infolge einer im Entscheidungszeitpunkt bereits rechtskräftigen Nichtigerklärung der Ehe und daher auch der rückwirkenden Beseitigung der Ehewirkungen im Sinne dieser Bestimmung nicht mehr in Betracht (vgl. schon das hg. Erkenntnis vom 28. September 2000, Zl. 99/09/0086).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:2004090113.X02Im RIS seit
30.05.2007Zuletzt aktualisiert am
25.08.2011