RS Vwgh 2007/4/19 2004/09/0113

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Veröffentlicht am 19.04.2007
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Index

60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §15 Abs1 Z2 idF 2002/I/126;

Rechtssatz

Die Ausstellung eines Befreiungsscheines nach § 15 Abs. 1 Z. 2 AuslBG kommt infolge einer im Entscheidungszeitpunkt bereits rechtskräftigen Nichtigerklärung der Ehe und daher auch der rückwirkenden Beseitigung der Ehewirkungen im Sinne dieser Bestimmung nicht mehr in Betracht (vgl. schon das hg. Erkenntnis vom 28. September 2000, Zl. 99/09/0086).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2004090113.X02

Im RIS seit

30.05.2007

Zuletzt aktualisiert am

25.08.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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