RS VwGH Erkenntnis 2007/04/20 2006/02/0275

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Veröffentlicht am 20.04.2007
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Rechtssatz

Die Transparentaufschrift "Sie fahren auf unserer Zufahrt! Gute Fahrt" neben einer Landesstraße  stellt eine "Werbung" im Sinne der Rechtssprechung des VwGH dar, wird doch damit darauf abgezielt, die Straßenbenützer im Sinne einer politischen Meinungsbildung zu beeinflussen.

Im RIS seit
04.06.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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