RS VwGH Erkenntnis 2007/04/20 2006/02/0314

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Veröffentlicht am 20.04.2007
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Rechtssatz

Durch das Anbringen verschiedener Plakate, und zwar noch jeweils für einen anderen Zeitraum, werden gesondert zu bestrafende Verwaltungsübertretungen gemäß § 84 Abs. 2 StVO 1960 begangen, wobei für jedes Delikt eine eigene Strafe auszusprechen ist.

Im RIS seit
25.07.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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