RS Vwgh 2007/4/23 2003/10/0298

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Veröffentlicht am 23.04.2007
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
80/02 Forstrecht

Norm

AVG §59 Abs1;
AVG §68 Abs1;
ForstG 1975 §172 Abs6;
ForstG 1975 §174 Abs1 litb Z33;

Rechtssatz

In einem einer bescheidmäßig festgelegten Verpflichtung nachfolgenden Strafverfahren wegen Nichterfüllung kommt der Frage, ob der Auftrag rechtens an den Verpflichteten ergehen konnte, bei der Beurteilung der Erfüllung des Straftatbestandes keine Bedeutung zu. Eine Überprüfung eines rechtskräftig erteilten Auftrags darauf hin, ob er zu Recht an den darin genannten Adressaten ergangen ist, ist somit nicht erforderlich.

Schlagworte

Inhalt des Spruches Anführung des Bescheidadressaten Rechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der Behörde

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2003100298.X01

Im RIS seit

13.06.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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