RS Vwgh 2007/4/24 2007/18/0191

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Veröffentlicht am 24.04.2007
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §71 Abs1 Z1;
VwGG §28 Abs1 Z4;
VwGG §28 Abs1 Z5;
VwGG §46 Abs1;

Rechtssatz

Im Unterlassen der Geltendmachung eines erfolgversprechenden Beschwerdepunktes kann - ebenso wie beim Unterbleiben eines bestimmten Vorbringens im Rahmen der Beschwerdegründe - keine Fristversäumung erblickt werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2007180191.X02

Im RIS seit

04.07.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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