RS Vwgh 2007/4/24 2004/05/0222

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.04.2007
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Index

L37153 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag
Niederösterreich
L82000 Bauordnung
L82003 Bauordnung Niederösterreich
10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §37;
BauO NÖ 1996 §35 Abs2 Z2;
BauRallg;
VwGG §42 Abs2 Z1;

Rechtssatz

Erst die auf Grund eines mangelfreien Verfahrens getroffenen Feststellungen erlauben die Beantwortung der Frage der Wirtschaftlichkeit der Behebung des Baugebrechens im Sinne des § 35 Abs. 2 Z. 2 NÖ BauO. (Hier wurde der Abbruch eines nicht fertiggestellten Gebäudes angeordnet. Ein - wenn auch beträchtliches - Missverhältnis zwischen Herstellungskosten eines Bauwerks und Verkehrswert der Liegenschaft führt noch nicht zur Unwirtschaftlichkeit der Bauführung, weil es wohl bei einem Grundstück wie dem gegenständlichen dem Regelfall entspricht, dass eine Gebäudeerrichtung nicht billiger als das Grundstück ist.)

Schlagworte

Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung VerfahrensmangelBesondere RechtsgebieteBaupolizei Baupolizeiliche Aufträge Baustrafrecht Kosten Baugebrechen Instandhaltungspflicht Instandsetzungspflicht BauRallg9/3

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2004050222.X02

Im RIS seit

30.05.2007

Zuletzt aktualisiert am

30.03.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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