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L37153 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §37;Rechtssatz
Erst die auf Grund eines mangelfreien Verfahrens getroffenen Feststellungen erlauben die Beantwortung der Frage der Wirtschaftlichkeit der Behebung des Baugebrechens im Sinne des § 35 Abs. 2 Z. 2 NÖ BauO. (Hier wurde der Abbruch eines nicht fertiggestellten Gebäudes angeordnet. Ein - wenn auch beträchtliches - Missverhältnis zwischen Herstellungskosten eines Bauwerks und Verkehrswert der Liegenschaft führt noch nicht zur Unwirtschaftlichkeit der Bauführung, weil es wohl bei einem Grundstück wie dem gegenständlichen dem Regelfall entspricht, dass eine Gebäudeerrichtung nicht billiger als das Grundstück ist.)
Schlagworte
Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung VerfahrensmangelBesondere RechtsgebieteBaupolizei Baupolizeiliche Aufträge Baustrafrecht Kosten Baugebrechen Instandhaltungspflicht Instandsetzungspflicht BauRallg9/3European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:2004050222.X02Im RIS seit
30.05.2007Zuletzt aktualisiert am
30.03.2011