RS Vwgh 2007/4/24 2005/17/0270

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.04.2007
beobachten
merken

Index

E3R E03605700
001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren
55 Wirtschaftslenkung

Norm

31999R1254 GMO Rindfleisch;
31999R2342 GMO Rindfleisch DV;
AMA-Gesetz 1992 §29 Abs1;
AVG §13 Abs1 idF 2004/I/010;
TPV 2000;
VwRallg;

Rechtssatz

Für die Beurteilung der Wirkungen des hier zu beurteilenden Antrags auf Gewährung von Mutterkuhprämien ergibt sich folgende Rechtslage: Für das Verfahren gilt grundsätzlich das AVG. Die Einbringung von Anträgen im Wege automationsunterstützter Datenübertragung hat daher nach den Vorschriften des AVG in der Fassung des E-Government-Gesetzes, BGBl. I Nr. 10/2004, zu erfolgen. Die in den sogenannten Nutzungsbedingungen für "eAMA" enthaltene Regelung, dass Anträge erst mit der Ausstellung der vorgesehenen Bestätigung über die Einbringung als eingegangen gälten, ist mangels Kundmachung als Verordnung unbeachtlich. Die Beurteilung der Wirksamkeit der Einbringung des Antrags bzw. der Rechtsfolgen des Versuches der Antragstellerin, den Antrag bei der AMA einzubringen, ist allein an Hand § 13 AVG vorzunehmen. Aus § 13 Abs. 1 AVG in der Fassung BGBl. I Nr. 10/2004 folgt zunächst, dass die Einbringung von Anträgen grundsätzlich "in jeder technischen Form" zulässig ist, "die die Behörde zu empfangen in der Lage ist". Im Beschwerdefall wurde die von der Antragstellerin bei ihrem Versuch der Antragstellung verwendete Einbringungsform von der Einbringungsbehörde, der AMA, selbst für die Antragstellung über Internet (unter der Bezeichnung "eAMA") zur Verfügung gestellt. Die verwendete Einbringungsform wäre daher grundsätzlich geeignet gewesen, einen wirksamen Antrag einzubringen.

Schlagworte

Verwaltungsrecht allgemein Rechtsquellen VwRallg1Verordnungen Verhältnis Verordnung - Bescheid VwRallg4

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2005170270.X03

Im RIS seit

04.06.2007

Zuletzt aktualisiert am

30.03.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten