RS Vwgh 2007/4/24 2007/17/0029

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Veröffentlicht am 24.04.2007
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L34007 Abgabenordnung Tirol
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §209 Abs1;
LAO Tir 1984 §156 Abs1;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2007/17/0031 2007/17/0030

Rechtssatz

Eine Unterbrechungshandlung setzt voraus, dass die Abgabenbehörde in einer jeden Zweifel ausschließenden Weise etwas zur Feststellung des Steueranspruches unternimmt (Hinweis E 1. Dezember 1987, Zl. 85/16/0111). Die bloße Ankündigung einer Unterbrechungshandlung genügt allerdings noch nicht (Hinweis E 23. Mai 1991, Zl. 89/17/0183).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2007170029.X01

Im RIS seit

29.05.2007

Zuletzt aktualisiert am

10.06.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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