RS Vwgh 2007/4/24 2006/05/0017

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.04.2007
beobachten
merken

Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §71 Abs1 Z1;
VwGG §46 Abs1 impl;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 97/19/1271 E 8. Mai 1998 RS 6(hier nur betreffend Irrtum über den Inhalt eines Bescheides)

Stammrechtssatz

Weder ein Irrtum über den Inhalt eines Bescheides noch ein solcher über die Wirksamkeit der Zustellung desselben an den Wiedereinsetzungswerber stellt einen Wiedereinsetzungsgrund dar (Hinweis E 27.1.1995, 94/02/0416, zur erstgenannten Fallkonstellation, und E 5.3.1980, 1897/78, VwSlg 10059 A/1980, zur zweitgenannten Konstellation).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2006050017.X02

Im RIS seit

30.05.2007

Zuletzt aktualisiert am

14.12.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten