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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §38 impl;Rechtssatz
Hauptfrage und nicht etwa "Vorfrage" iSd § 38 AVG des Verwaltungsverfahrens betreffend § 8 Abs. 4 lit. b BEinstG ist, ob die begünstigte Behinderte unfähig ist, die im Dienstvertrag vereinbarte Arbeit zu leisten. Diese Frage hat die Behörde auf Grund der ihr vorliegenden Gutachten im Verfahren betreffend Zustimmung zur Kündigung zu beantworten. Lag aber diesbezüglich keine vom Gericht zu beurteilende Vorfrage vor, so ist auch ein Wiederaufnahmegrund iSd § 69 Abs. 1 Z. 3 AVG nicht gegeben.
Schlagworte
Sachverständiger Erfordernis der Beiziehung ArztEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:2005110127.X03Im RIS seit
17.05.2007