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L37154 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §73 Abs1 idF 2002/I/065;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 93/05/0243 E 25. Juni 1996 RS 2(hier: abstandsrelevante Veränderung der Lage des Bauvorhabens auf dem Baugrundstück)Stammrechtssatz
Durch die Modifizierung des ursprünglichen Bauansuchens in einem wesentlichen Punkt beginnt die Frist des § 73 Abs 1 AVG neu zu laufen (hier: Änderung des Bauprojektes "Verwaltungsgebäude und Betriebswohnung" auf Errichtung eines "Bürohauses").
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:2006050262.X03Im RIS seit
30.05.2007Zuletzt aktualisiert am
26.06.2017