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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
FrG 1997 §36 Abs1;Rechtssatz
Die Tilgung einer Verurteilung steht der Berücksichtigung der ihr zu Grunde liegenden Straftat im Rahmen des Gesamtfehlverhaltens des Fremden nach § 60 Abs. 1 FrPolG 2005 (§ 36 Abs 1 FrG 1997) nicht entgegen (Hinweis E 24. Juli 2001, 98/21/0338; E 13. September 2006, 2006/18/0216, ergangen zum FrG 1997). (Hier: Die belBeh hätte aber besonders begründen müssen, weshalb sie - ungeachtet der strafrechtlichen Unauffälligkeit des Fremden (über die vom Strafgericht festgesetzte Probezeit hinaus) während eines Zeitraums von mehr als fünf Jahren zwischen der Tatbegehung bis zur Bescheiderlassung und ungeachtet der nunmehr gegebenen Tilgung der strafgerichtlichen Verurteilung - noch davon ausgegangen ist, die im Allgemeinen bestehende Wiederholungsgefahr bei Suchtgiftdelikten werde sich auch beim Fremden in der Zukunft noch verwirklichen.)
Schlagworte
Besondere RechtsgebieteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:2006210113.X03Im RIS seit
11.06.2007Zuletzt aktualisiert am
26.01.2009