Index
L34007 Abgabenordnung TirolNorm
BAO §209 Abs1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2007/17/0031 2007/17/0030Rechtssatz
Bei der Abgrenzung einer Unterbrechungshandlung von der bloßen Ankündigung einer Unterbrechungshandlung kommt es entscheidend darauf an, ob dem Schritt der Abgabenbehörde - über den bloßen Selbstzweck der angestrebten Unterbrechung der Verjährungsfrist hinausgehend - eine Funktion im Hinblick auf die Geltendmachung des Steueranspruches zukommt (Hinweis E 6. Juli 2006, 2006/15/0046, mwN).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:2007170029.X02Im RIS seit
29.05.2007Zuletzt aktualisiert am
10.06.2011