Index
10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AsylG 1997 §7;Rechtssatz
Ausführungen dazu, dass der UBAS insofern die Rechtslage verkannt hat, als er es unterlassen hat sich mit dem Vorbringen des Asylwerbers beweiswürdigend auseinanderzusetzen, um beurteilen zu können, ob dem Vorbringen ein "glaubhafter Kern" zuzubilligen ist oder nicht (Hinweis E 22. Dezember 2005, 2005/20/0556). Das Vorbringen des Asylwerbers zu seinem zweiten Asylantrag würde jedenfalls, sollte es einen glaubhaften Kern enthalten, eine maßgebliche Sachverhaltsänderung gegenüber dem ersten Asylverfahren darstellen.
Schlagworte
Besondere Rechtsgebiete Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Materielle Wahrheit Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Sachverhaltsänderung Zurückweisung wegen entschiedener SacheEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:2005200300.X01Im RIS seit
26.06.2007