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66/02 Andere SozialversicherungsgesetzeNorm
BSVG §2 Abs1 Z1;Rechtssatz
Der Umstand, dass der früherer Ehemann, die ihm obliegenden Unterhaltsleistungen aus den Erträgen eines landwirtschaftlichen Betriebes bestreitet, verschafft der geschiedenen Ehefrau nicht die Rechtsstellung einer Person, die aus der Betriebsführung unmittelbar berechtigt und verpflichtet wird.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:2005080062.X04Im RIS seit
24.05.2007