RS Vwgh 2007/4/25 2005/08/0062

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Veröffentlicht am 25.04.2007
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Index

66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

BSVG §2 Abs1 Z1;
BSVG §2 Abs2;
BSVG §3 Abs1 Z1;

Rechtssatz

Der Umstand, dass der früherer Ehemann, die ihm obliegenden Unterhaltsleistungen aus den Erträgen eines landwirtschaftlichen Betriebes bestreitet, verschafft der geschiedenen Ehefrau nicht die Rechtsstellung einer Person, die aus der Betriebsführung unmittelbar berechtigt und verpflichtet wird.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2005080062.X04

Im RIS seit

24.05.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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