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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §37;Rechtssatz
Eine bloß auf eine Meldeauskunft gestützte Feststellung ist nicht schlüssig (Hinweis E 4. November 2004, 2002/20/0015).(Hier: Die Behörde hat die Feststellung, der Asylwerber sei nicht nach Nigeria zurückgekehrt, in erster Linie darauf gestützt, dass dieser bis zu einem bestimmten Zeitpunkt in Wien gemeldet gewesen sei.)
Schlagworte
Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Freie Beweiswürdigung freie BeweiswürdigungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:2005200300.X02Im RIS seit
26.06.2007