RS Vwgh 2007/4/25 2005/20/0300

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.04.2007
beobachten
merken

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §37;
AVG §45 Abs2;

Rechtssatz

Eine bloß auf eine Meldeauskunft gestützte Feststellung ist nicht schlüssig (Hinweis E 4. November 2004, 2002/20/0015).(Hier: Die Behörde hat die Feststellung, der Asylwerber sei nicht nach Nigeria zurückgekehrt, in erster Linie darauf gestützt, dass dieser bis zu einem bestimmten Zeitpunkt in Wien gemeldet gewesen sei.)

Schlagworte

Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Freie Beweiswürdigung freie Beweiswürdigung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2005200300.X02

Im RIS seit

26.06.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten