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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AsylG 1997 §7;Rechtssatz
Bei Berücksichtigung der behaupteten Verfolgungsmaßnahmen im Zuge eines gegen den Asylwerber noch laufenden behördlichen Verfahrens kann der UBAS den Asylwerber nicht auf Ausweichmöglichkeiten innerhalb der Türkei verweisen, ohne sich näher mit der Handhabung solcher Verfahren gegen Kurden in der Türkei auseinander gesetzt zu haben.
Schlagworte
Begründung Begründungsmangel Begründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel als wesentlicher Verfahrensmangel Besondere RechtsgebieteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:2005200020.X02Im RIS seit
26.06.2007