RS Vwgh 2007/4/25 2005/20/0020

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Veröffentlicht am 25.04.2007
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AsylG 1997 §7;
AVG §58 Abs2;
VwGG §42 Abs2 Z3 litb;
VwGG §42 Abs2 Z3 litc;

Rechtssatz

Bei Berücksichtigung der behaupteten Verfolgungsmaßnahmen im Zuge eines gegen den Asylwerber noch laufenden behördlichen Verfahrens kann der UBAS den Asylwerber nicht auf Ausweichmöglichkeiten innerhalb der Türkei verweisen, ohne sich näher mit der Handhabung solcher Verfahren gegen Kurden in der Türkei auseinander gesetzt zu haben.

Schlagworte

Begründung Begründungsmangel Begründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel als wesentlicher Verfahrensmangel Besondere Rechtsgebiete

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2005200020.X02

Im RIS seit

26.06.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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